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   BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80   

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BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80 (https://dejure.org/1982,16160)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1982 - 4 RJ 125/80 (https://dejure.org/1982,16160)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1982 - 4 RJ 125/80 (https://dejure.org/1982,16160)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 132/78

    Facharbeiter - Verweisung eines Arbeitnehmers - Zuweisung eines weniger bezahlten

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Entgegen der Auffassung des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 12. Dezember 1970 - 1 RJ 132/78 - (= SozR 2200 S 1246 Nr. 55) müsse es genügen, wenn diese Pförtnertätigkeit wie eine angelernte Tätigkeit entlohnt werde.

    - 1 RJ 132/78 - (= SozR 2200 5 1246 Nr. 55) bereits darauf hingewiesen, daß sich insbesondere aus der dieser Lohngruppe vorangestellten Definition ("angelernte Arbeiter, das sind Arbeiter mit Tätigkeiten, die eine handwerkliche oder fachliche Anlernung er- fordern") nicht die Qualität eines Ausbildungsberufs herleiten läßt, sondern nur das Erfordernis einer kurzfristigen Einweisung und Einarbeitung; erst die nächsthöhere Lohngruppe V des MTL II erfaßt "Arbeiter mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als zweieinhalb Jahren".

  • BSG, 12.09.1980 - 5 RJ 98/78
    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Dieser Rechtsprechung des 1. Senats hat sich der 5. Senat des BSG (Urteile vom 12. September 1980 - 5 RJ 98/78 - und vom 28. November 1980 - 5 RJ 50/80 - = SozR 2200 S 1246 Nr. 71) und der erkennende Senat (Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 RJ 37/80 -) angeschlossen.

    Selbst wenn mit diesem Hinweis auf die Darlegungen der medizinischen Sachverständigen zum Leistungsvermögen zugleich die körperliche und geistige Eignung des Klägers für die ins Auge gefaßte Tätigkeit hinreichend umrissen sein sollte, fehlt es jedenfalls an Feststellungen, ob der Kläger die erforderlichen berufsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten hat oder innerhalb von drei Monaten zu erwerben vermag (BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 48/78 - = SozR 2200 5 1246 Nr. 38 sowie - auf den "gehobenen" Pförtner bezogen - Urteil vom 12. Dezember 1980 - 5 RJ 98/78 - = SozSich 1981, 94).

  • BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 101/80
    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Soweit dort - anders als nach der Lohngruppe V Nr. 4.27 des MTL II - alternativ auch Pförtner an Eingängen mit starkem Besucherverkehr genannt sind, bestehen schon Zweifel an der Zumutbarkeit der Tätigkeit deshalb, weil möglicherweise die tarifliche Einstufung dieser Untergruppe auf Gründen beruht, die mit der Qualität des Arbeitsinhalts nicht im Zusammenhang stehen und daher die Gleichstellung mit einem Ausbildungsberuf ausschließen (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80 - S 4 f).

    nige - freie oder besetzte - Arbeitsplätze vorhanden, so kann ein Versicherter in aller Regel darauf nicht verwiesen werden (vgl Urteile des Senats vom 14. Mai 1981 - 4 RJ 125/79 - und vom 17. September 1981 - 4 RJ 101/80 -).

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Darunter sind allerdings nicht nur die - seltenen - Ausbildungsberufe zu verstehen, die eine Regelausbildungszeit von ein bis zwei Jahren voraussetzen, sondern auch Tätigkeiten, die eine echte betriebliche Ausbildung erfordern, sofern diese eindeutig das Stadium der bloßen Einweisung und Einarbeitung überschreitet (zB BSG, Urteil vom 30. März 1977 - 5 RJ 98/76 = BSGE 43, 243, 245 = SozR 2200 5 1246 Nr. 16).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 104/79

    Berufsschutz - Facharbeiter - Lohnabsicherung - Facharbeiterlohn

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Das gilt jedenfalls für diejenigen Tätigkeiten, die wegen ihrer Qualität, nicht wegen mit ihnen verbundener Nachteile oder Erschwernisse, tariflich wie Ausbildungsberufe eingestuft sind (vgl zu BSG, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 104/79 = SozR 2200 5 1246 Nr. 69 und die dort zitierte Rechtsprechung sowie Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1980 - 4 RJ 83/79 = SozR aaO Nr. 72).
  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 50/80

    Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Tarifliche Einordnung der Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Dieser Rechtsprechung des 1. Senats hat sich der 5. Senat des BSG (Urteile vom 12. September 1980 - 5 RJ 98/78 - und vom 28. November 1980 - 5 RJ 50/80 - = SozR 2200 S 1246 Nr. 71) und der erkennende Senat (Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 RJ 37/80 -) angeschlossen.
  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78

    Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion - Berufsgruppensystem - Zugehörigkeit zur

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Die in diesem Zusammenhang noch erforderlichen Ermittlungen und Feststellungen sind vom LSG nachzuholen, damit auf dieser Grundlage die Frage unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl Urteil vom 28. Juni 1979 - 4 RJ 53/78 = SozR 2200 S 1246 Nr. 44, insbesondere Seiten 129, 130) beantwortet werden kann.
  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 83/79

    Berufsbezeichnung - Angabe einer Erwerbstätigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Das gilt jedenfalls für diejenigen Tätigkeiten, die wegen ihrer Qualität, nicht wegen mit ihnen verbundener Nachteile oder Erschwernisse, tariflich wie Ausbildungsberufe eingestuft sind (vgl zu BSG, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 104/79 = SozR 2200 5 1246 Nr. 69 und die dort zitierte Rechtsprechung sowie Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1980 - 4 RJ 83/79 = SozR aaO Nr. 72).
  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 48/78

    Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Verweisbarkeit - Pauschale Verweisung -

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Selbst wenn mit diesem Hinweis auf die Darlegungen der medizinischen Sachverständigen zum Leistungsvermögen zugleich die körperliche und geistige Eignung des Klägers für die ins Auge gefaßte Tätigkeit hinreichend umrissen sein sollte, fehlt es jedenfalls an Feststellungen, ob der Kläger die erforderlichen berufsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten hat oder innerhalb von drei Monaten zu erwerben vermag (BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 48/78 - = SozR 2200 5 1246 Nr. 38 sowie - auf den "gehobenen" Pförtner bezogen - Urteil vom 12. Dezember 1980 - 5 RJ 98/78 - = SozSich 1981, 94).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79

    Hilfspolier - Kolonnenführer - Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion - Besonders

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80
    Wenn damit das berufungsgerichtliche Urteil auch nicht ausdrücklich Feststellungen enthält, ob die erlangte berufliche Position des Klägers, der keine Lehre durchlaufen hat, tatsächlich - wie erforderlich - in voller Breite derjenigen des vergleichbaren Facharbeiters entsprach, der die üblichen Stadien der Ausbildung durchlaufen hat (vgl Urteil des Senats vom 29. November 1979 - 4 RJ Ill/78 = SozR 2200 5 1246 Nr. 53; im Anschluß daran 1. Senat, Urteile vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79 = SozR aaO Nr. 68 und 1 RJ 144/79 = Nr. 70 aaO), so sind doch unter den gegebenen Umständen auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, die dies in Frage stellen.
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung

  • BSG, 15.01.1981 - 4 RJ 37/80
  • BSG, 14.05.1981 - 4 RJ 125/79
  • BSG, 24.06.1982 - 4 RJ 37/81

    Rentenentziehungsbescheid; Inhalt eines Rentenentziehungsbescheides

    Ausbildungsberufes entsprechen (so zuletzt die Frage der Verweisung auf Pförtnertätigkeiten behandelnden Urteile des erkennenden Senats vom 31.3. 1982 - 4 RJ 85/80 und 4 RJ 125/80).
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